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Der Weg zur Therapie
Verordnung - Terminvereinbarung - Physiotherapie - Abrechnung
FAQ | Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Sie benötigen eine Verordnung, für z.B. 10x Physiotherapie zu je 45 Minuten mit Hausbesuch, von Ihrem Haus- oder Facharzt. Üblicherweise werden in einer Serie sechs oder zehn Behandlungen verordnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt den Verordnungsschein vollständig und vor allem leserlich ausfüllt! Die Krankenkasse bewilligt die Verordnung ansonsten nicht.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden.
Sie können Termine individuell, im Rahmen unserer Behandlungszeiten, vereinbaren. Bitte bereiten Sie beim ersten Termin eine Kopie der ärztlichen Verordnung, sowie alle relevanten Befunde vor. Notwendige Therapiematerialien bringen wir zu den Hausbesuchen mit.
Die Verordnung sollte vor der ersten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Sie benötigen grundsätzlich nicht die Erlaubnis Ihrer Krankenkasse um eine Therapie zu absolvieren - allerdings haben Sie, wenn Sie eine Bewilligung eingeholt haben, die Sicherheit einer Teilrückerstattung lt. Tarif. Aktuell ist für ÖGK- und BVAEB-PatientInnen die Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Sie können nun Termine individuell im Rahmen unserer Dienstzeiten vereinbaren.
Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung die Sie innerhalb von 30 Tagen, vor Einreichung an die Krankenkasse, per Erlagschein oder E-Banking begleichen müssen. Danach können Sie die Originalrechnung samt Zahlungsbeleg, gemeinsam mit Originalverordnung und Bewilligung an Ihre Krankenkassen einschicken. Sollten Sie dazu Fragen haben, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!
Auch in Ihrer Region:
📍Bezirk Neusiedl am See
📍Bezirk Eisenstadt und Eisenstadt Umgebung
📍Bezirk Mattersburg
📍Bezirk Oberpullendorf
📍Bezirk Oberwart
📍Bezirk Bruck an der Leitha &
📍Gänserndorf
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA). Meistens wird ein fixer Teilbetrag pro Hausbesuch erstattet. Die tatsächliche Höhe hängt von der jeweiligen Kasse und der Art des Hausbesuchs ab.
Die Krankenkassen erstatten je nach Versicherung etwa 70 € bis 95 € pro Behandlung.
Preis pro Hausbesuch: 124 €
Rückerstattungsbeträge:
ÖGK | 76,02 €
BVAEB | etwa 70–90 €
SVS | etwa 65–80 €
Wir sind eine Wahlpraxis für Physiotherapie. Das heißt, Sie können mit einer ärztlichen Verordnung die Therapieeinheiten bei uns in Anspruch nehmen. Nach Ihrer Therapieserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie per Überweisung begleichen. Diese können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, ein Drittel bis die Hälfte der Kosten wird in der Regel rückerstattet. Die Kostenrückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und der bewilligten Behandlungszeit. Uns ist es an dieser Stelle sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir online nicht jeden Einzelfall erklären können, Ihnen aber einen groben Richtwert bieten.
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