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Der Weg zur Therapie
Verordnung - Terminvereinbarung - Physiotherapie - Abrechnung
FAQ | Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Sie benötigen eine Verordnung, für z.B. 10x Physiotherapie zu je 45 Minuten mit Hausbesuch, von Ihrem Haus- oder Facharzt. Üblicherweise werden in einer Serie sechs oder zehn Behandlungen verordnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt den Verordnungsschein vollständig und vor allem leserlich ausfüllt! Die Krankenkasse bewilligt die Verordnung ansonsten nicht.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden.
Sie können Termine individuell, im Rahmen unserer Behandlungszeiten, vereinbaren. Bitte bereiten Sie beim ersten Termin eine Kopie der ärztlichen Verordnung, sowie alle relevanten Befunde vor. Notwendige Therapiematerialien bringen wir zu den Hausbesuchen mit.
Die Verordnung sollte vor der ersten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Sie benötigen grundsätzlich nicht die Erlaubnis Ihrer Krankenkasse um eine Therapie zu absolvieren - allerdings haben Sie, wenn Sie eine Bewilligung eingeholt haben, die Sicherheit einer Teilrückerstattung lt. Tarif. Aktuell ist für ÖGK- und BVAEB-PatientInnen die Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Sie können nun Termine individuell im Rahmen unserer Dienstzeiten vereinbaren.
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