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Der Weg zur Therapie
Verordnung - Terminvereinbarung - Physiotherapie - Abrechnung
FAQ | Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Physiotherapie, oder oft auch Einzelheilgymnastik (EHG) genannt, ist eine Therapieform, die zum Ziel hat, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu erhalten oder wiederherzustellen. Physiotherapeutische Maßnahmen werden häufig nach ärztlicher Diagnose verordnet. Sie als Patient/in erhalten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin eine Verordnung, auf dem die Diagnose, Therapie und Häufigkeit aufgeschrieben ist.
Sie benötigen eine Verordnung, für z.B. 10x Physiotherapie zu je 45 Minuten mit Hausbesuch, von Ihrem Haus- oder Facharzt. Üblicherweise werden in einer Serie sechs oder zehn Behandlungen verordnet. Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt den Verordnungsschein vollständig und vor allem leserlich ausfüllt! Die Krankenkasse bewilligt die Verordnung ansonsten nicht.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Physiotherapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden.
Sie können Termine individuell, im Rahmen unserer Behandlungszeiten, vereinbaren. Bitte bereiten Sie beim ersten Termin eine Kopie der ärztlichen Verordnung, sowie alle relevanten Befunde vor. Notwendige Therapiematerialien bringen wir zu den Hausbesuchen mit.
Die Verordnung sollte vor der ersten Behandlung an die Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Sie benötigen grundsätzlich nicht die Erlaubnis Ihrer Krankenkasse um eine Therapie zu absolvieren - allerdings haben Sie, wenn Sie eine Bewilligung eingeholt haben, die Sicherheit einer Teilrückerstattung lt. Tarif. Aktuell ist für ÖGK- und BVAEB-PatientInnen die Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Sie können nun Termine individuell im Rahmen unserer Dienstzeiten vereinbaren.
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Nach Beendigung der Therapieserie erhalten Sie eine Gesamtrechnung die Sie innerhalb von 30 Tagen, vor Einreichung an die Krankenkasse, per Erlagschein oder E-Banking begleichen müssen. Danach können Sie die Originalrechnung samt Zahlungsbeleg, gemeinsam mit Originalverordnung und Bewilligung an Ihre Krankenkassen einschicken. Sollten Sie dazu Fragen haben, sind wir Ihnen dabei gerne behilflich!
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